Schützen Sie, was Sie erarbeitet haben – mit maßgeschneiderten D&O-Lösungen für Entscheider

Wenn Verantwortung persönlich wird: Die Geschichte von Thomas, Geschäftsführer
Thomas ist Geschäftsführer eines innovativen Technikunternehmens mit 35 Mitarbeitenden. Tag für Tag trifft er Entscheidungen – strategisch, operativ, personell. Er trägt Verantwortung. Nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für das, was daraus entsteht. Für seine Mitarbeiter. Für seine Familie. Für sich selbst.
Hinweis: Thomas ist ein fiktives Beispiel. Die geschilderte Situation steht typisch für Haftungsrisiken, denen Geschäftsführer im Alltag begegnen.
Was er lange unterschätzte: Als Geschäftsführer haftet er persönlich – mit seinem gesamten Privatvermögen. Ein einziges Versäumnis, ein unglücklicher Verlauf oder eine falsche Interpretation von außen kann ausreichen, um Schadensersatzforderungen gegen ihn selbst auszulösen.
Der Moment, der alles veränderte
Ein Projekt hatte sich verzögert. Nicht ungewöhnlich, doch der Kunde forderte eine Klärung. Schnell stand die Geschäftsleitung im Fokus. Ein interner Fehler? Ein Aufsichtsversäumnis? Plötzlich war Thomas nicht mehr nur Unternehmer – sondern im Zentrum einer persönlichen Haftungsfrage. Und das ohne eigenes Verschulden.
„Ich dachte, das ist mitversichert“, sagt er heute. „Aber meine damalige Police war unzureichend. Ohne umfassende D&O-Absicherung hätte es teuer – und persönlich gefährlich – werden können.“
Warum Entscheider besonderen Schutz brauchen?
In dieser Situation kam Thomas zu uns. Bei der M.R. Finanzplanung GmbH haben wir seinen Fall analysiert, seine bestehenden Absicherungen geprüft und ihm eine Lösung vorgestellt, die genau zu seiner Rolle passt – eine D&O-Versicherung mit exklusiven VEMA-Sonderkonditionen.
Heute: Mehr Sicherheit durch Klarheit
Thomas hat sich neu aufgestellt. Mit einer D&O-Versicherung, die seine Risiken klar abdeckt – im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Und mit einem Partner an der Seite, der ihn versteht – nicht nur fachlich, sondern auch menschlich.
„Ich weiß jetzt genau, was versichert ist – und was nicht. Ich kann wieder ruhig schlafen, weil ich weiß: Gegen persönliche Haftungsrisiken bin ich abgesichert – soweit versicherbar.“
Unsere Leistungen im Überblick
- Individuelle Risikoanalyse: Wir identifizieren Ihre persönlichen Haftungsrisiken
- Maßgeschneiderte Lösungen: Transparent, flexibel, branchenspezifisch
- Langjährige Erfahrung: Komplexe Fragen verständlich erklärt
- Erweiterbarer Schutz: Optional mit Cyberversicherung, Managerrechtsschutz oder Vertrauensschadenversicherung kombinierbar
D&O-Versicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer: darauf kommt es an
Wenn Sie an Ihrer GmbH beteiligt sind, gibt es Besonderheiten, die in vielen Standardverträgen untergehen:
- Anteilsklausel: Manche Tarife kürzen die Leistung um Ihre Beteiligungsquote, wenn die eigene GmbH Ansprüche gegen Sie stellt. Wir achten auf Tarife ohne oder mit eingeschränkter Anteilsklausel.
- Insolvenzhaftung (§ 15b InsO): Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sind eine der häufigsten Haftungsfallen. Der Vertrag sollte solche Ansprüche ausdrücklich einschließen.
- Steuerhaftung (§ 69 AO): Ob und in welchem Umfang die Haftung für nicht abgeführte Steuern mitversichert ist, unterscheidet sich je nach Tarif.
- Rückwärtsdeckung: Gute Verträge schützen auch bei Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn, die Ihnen bei Abschluss nicht bekannt waren.
- Persönliche D&O: Ergänzend zur Firmenpolice sichert eine eigene D&O Sie auch dann ab, wenn die GmbH-Police gekündigt wird oder die Versicherungssumme aufgebraucht ist.
Häufige Fragen zur D&O-Versicherung
Wofür haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Nach § 43 GmbHG haftet ein Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für Schäden, die durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstehen – unbeschränkt und mit seinem Privatvermögen. Hinzu kommen Ansprüche Dritter, etwa von Gläubigern oder im Insolvenzfall vom Insolvenzverwalter. Die D&O-Versicherung prüft solche Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte.
Wer zahlt den Beitrag – die GmbH oder ich?
In der Regel schließt die GmbH die D&O-Versicherung ab und zahlt den Beitrag als Betriebsausgabe. Versichert sind die Organe, also Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Für Gesellschafter-Geschäftsführer lohnt ein genauer Blick auf Ausschlüsse bei Ansprüchen von Mitgesellschaftern.
Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?
Gute Verträge enthalten eine lange Nachmeldefrist. So sind Sie auch dann geschützt, wenn Ansprüche erst Jahre nach Ihrem Ausscheiden geltend gemacht werden – für Pflichtverletzungen aus Ihrer aktiven Zeit.
Brauche ich als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer eine D&O?
Ja, denn Ansprüche kommen nicht nur von Mitgesellschaftern: Im Insolvenzfall macht der Insolvenzverwalter Forderungen geltend, dazu können Gläubiger, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger Sie persönlich in Anspruch nehmen.
Was kostet eine D&O-Versicherung?
Der Beitrag hängt vor allem von Umsatz, Branche und Versicherungssumme ab. Wir vergleichen die Angebote mehrerer Versicherer für Sie – als VEMA-Partner auch mit Sonderkonditionen.
D&O-Beratung in Weilheim, Starnberg und München
Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, dem Raum Starnberg und München persönlich: vor Ort in Ihrem Unternehmen, in unserem Büro in Polling, telefonisch oder online. Passend dazu: Managerrechtsschutz · Cyberversicherung · Absicherung für Geschäftsführer
Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen. Denn Ihre Sicherheit ist unser Antrieb. Wir sind überzeugt, dass ein umfassender Schutz nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre persönliche Zukunft sichert. Vertrauen Sie auf die M.R. Finanzplanung GmbH – Ihr Partner für Sicherheit und Erfolg.
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