Schützen Sie, was Sie erarbeitet haben – mit maßgeschneiderten D&O-Lösungen für Entscheider

D&O-Versicherung für Geschäftsführer: Schutz des Privatvermögens vor persönlicher Haftung

Wenn Verantwortung persönlich wird: Die Geschichte von Thomas, Geschäftsführer

Thomas ist Geschäftsführer eines innovativen Technikunternehmens mit 35 Mitarbeitenden. Tag für Tag trifft er Entscheidungen – strategisch, operativ, personell. Er trägt Verantwortung. Nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für das, was daraus entsteht. Für seine Mitarbeiter. Für seine Familie. Für sich selbst.

Hinweis: Thomas ist ein fiktives Beispiel. Die geschilderte Situation steht typisch für Haftungsrisiken, denen Geschäftsführer im Alltag begegnen.

Was er lange unterschätzte: Als Geschäftsführer haftet er persönlich – mit seinem gesamten Privatvermögen. Ein einziges Versäumnis, ein unglücklicher Verlauf oder eine falsche Interpretation von außen kann ausreichen, um Schadensersatzforderungen gegen ihn selbst auszulösen.

Der Moment, der alles veränderte

Ein Projekt hatte sich verzögert. Nicht ungewöhnlich, doch der Kunde forderte eine Klärung. Schnell stand die Geschäftsleitung im Fokus. Ein interner Fehler? Ein Aufsichtsversäumnis? Plötzlich war Thomas nicht mehr nur Unternehmer – sondern im Zentrum einer persönlichen Haftungsfrage. Und das ohne eigenes Verschulden.

„Ich dachte, das ist mitversichert“, sagt er heute. „Aber meine damalige Police war unzureichend. Ohne umfassende D&O-Absicherung hätte es teuer – und persönlich gefährlich – werden können.“

Warum Entscheider besonderen Schutz brauchen?

In dieser Situation kam Thomas zu uns. Bei der M.R. Finanzplanung GmbH haben wir seinen Fall analysiert, seine bestehenden Absicherungen geprüft und ihm eine Lösung vorgestellt, die genau zu seiner Rolle passt – eine D&O-Versicherung mit exklusiven VEMA-Sonderkonditionen.

Heute: Mehr Sicherheit durch Klarheit

Thomas hat sich neu aufgestellt. Mit einer D&O-Versicherung, die seine Risiken klar abdeckt – im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Und mit einem Partner an der Seite, der ihn versteht – nicht nur fachlich, sondern auch menschlich.

„Ich weiß jetzt genau, was versichert ist – und was nicht. Ich kann wieder ruhig schlafen, weil ich weiß: Gegen persönliche Haftungsrisiken bin ich abgesichert – soweit versicherbar.“

Unsere Leistungen im Überblick

D&O-Versicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer: darauf kommt es an

Wenn Sie an Ihrer GmbH beteiligt sind, gibt es Besonderheiten, die in vielen Standardverträgen untergehen:

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

Wofür haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Nach § 43 GmbHG haftet ein Geschäftsführer der Gesellschaft gegenüber für Schäden, die durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstehen – unbeschränkt und mit seinem Privatvermögen. Hinzu kommen Ansprüche Dritter, etwa von Gläubigern oder im Insolvenzfall vom Insolvenzverwalter. Die D&O-Versicherung prüft solche Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte.

Wer zahlt den Beitrag – die GmbH oder ich?

In der Regel schließt die GmbH die D&O-Versicherung ab und zahlt den Beitrag als Betriebsausgabe. Versichert sind die Organe, also Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Für Gesellschafter-Geschäftsführer lohnt ein genauer Blick auf Ausschlüsse bei Ansprüchen von Mitgesellschaftern.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Gute Verträge enthalten eine lange Nachmeldefrist. So sind Sie auch dann geschützt, wenn Ansprüche erst Jahre nach Ihrem Ausscheiden geltend gemacht werden – für Pflichtverletzungen aus Ihrer aktiven Zeit.

Brauche ich als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer eine D&O?

Ja, denn Ansprüche kommen nicht nur von Mitgesellschaftern: Im Insolvenzfall macht der Insolvenzverwalter Forderungen geltend, dazu können Gläubiger, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger Sie persönlich in Anspruch nehmen.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von Umsatz, Branche und Versicherungssumme ab. Wir vergleichen die Angebote mehrerer Versicherer für Sie – als VEMA-Partner auch mit Sonderkonditionen.

D&O-Beratung in Weilheim, Starnberg und München

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer aus dem Landkreis Weilheim-Schongau, dem Raum Starnberg und München persönlich: vor Ort in Ihrem Unternehmen, in unserem Büro in Polling, telefonisch oder online. Passend dazu: Managerrechtsschutz · Cyberversicherung · Absicherung für Geschäftsführer

Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen. Denn Ihre Sicherheit ist unser Antrieb. Wir sind überzeugt, dass ein umfassender Schutz nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihre persönliche Zukunft sichert. Vertrauen Sie auf die M.R. Finanzplanung GmbH – Ihr Partner für Sicherheit und Erfolg.

Verstehen. Schützen. Zukunft sichern. – Mit M.R. Finanzplanung GmbH an Ihrer Seite.