Handlungsfähig bleiben – auch im Ernstfall
Ein unerwarteter Ausfall durch Unfall oder Krankheit kann für Unternehmer gravierende Folgen haben – wenn keine rechtssichere Vertretungsregelung existiert. Ohne Vollmacht drohen Stillstand, Vertragsprobleme und rechtliche Blockaden.
Die Unternehmervollmacht legt fest, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen und Ihr Unternehmen weiterführen darf – ob bei Bankgeschäften, Verträgen oder Gesellschafterangelegenheiten.
Wir arbeiten mit erfahrenen Fachanwälten und Notaren zusammen und vermitteln Ihnen den passenden Ansprechpartner, damit Ihr Unternehmen auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleibt.
Vorsorge ist Führungsverantwortung.